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Wie finanziere ich meine Weiterbildung?

Nach mehreren Jahren im erlernten Beruf wird Rahel klar, dass das nicht ein Beruf ist, in den sie für den Rest ihres Arbeitslebens ihre Kraft investieren will. Es drängt sie zu etwas anderem. Aber wie könnte sie zu einem anderen Beruf kommen? Sie müsste sich weiterbilden, evtl. sogar noch einmal von vorne anfangen mit einer ganz neuen Ausbildung.

Und wie soll das finanziell aussehen?

Sie wird nie und nimmer mit einem Lehrlingslohn über die Runden kommen. Wohnung und Krankenkasse verschlingen schon einen beachtlichen Teil ihres Einkommens. Nach und nach türmen sich immer mehr Gedanken auf:

Wie lange würde ihre Weiterbildung dauern?

Was kostet sie?

Was gibt es für Lösungen?

Wie stemmt sie ihre Kosten ohne Einkommen?

Was hat das für Auswirkungen auf die Steuern? Kann sie die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von den Steuern abziehen? Und wie soll sie die saftige Steuerrechnung während ihrer Ausbildung bezahlen?

Es wird ihr klar, dass es weise gewesen wäre, auch für die Gegenwart Vorsorge zu treffen.

Ja, sie hätte besser während den Jahren, in denen Sie eigentlich zufriedenstellend verdient hatte, Geld gespart – zum Beispiel eben für diesen Fall jetzt.

Eine andere junge Frau konnte das so lösen:

Sie zog (als Single) wieder bei ihren Eltern ein und konnte hier kostenlos Unterkunft und Verpflegung haben. Das ist dann die Unterstützung ihrer Eltern. Mit ihrem Arbeitgeber konnte sie sich einigen, dass sie 50% arbeiten könnte, dann bleibt ihr Luft für das 40%-Teilzeitstudium (berufsbegleitend). Die Kosten für ihren eigenen Lebensunterhalt (Krankenkasse, Versicherungen, Studiengebühren, ÖV, usw.) konnte sie so selber zusammenbringen. Ersparnisse hatte sie keine. Aber dank der grosszügigen Lösung mit ihren Eltern und ihrem Arbeitgeber ging das.

Ein Familienvater hatte das Glück, dass

sein neuer Arbeitgeber ihm während der Vollzeit-Umschulung den vollen normalen Lohn zahlte. Das kann gerade bei Berufen, in denen Mangel herrscht, ein Weg sein, den man auch ansprechen kann, auch wenn es den offiziell noch gar nicht gibt.

Vielleicht ist auch jemand aus der Verwandtschaft, der mit einem Darlehen aushelfen kann?

Einen Kredit aufnehmen dürfte in der Regel schwierig werden, vor allem, wenn es seriös sein soll: Die Kreditfähigkeitsprüfung wird fast zwangsläufig darauf hinauslaufen, dass Sie nicht kreditfähig sind, also nicht in der Lage sein würden, den Kredit zurückzuzahlen; denn die Rückzahlung beginnt ja gleich nach der Kreditaufnahme, und da fehlt Ihnen ja das Geld erst recht. Und falls Sie doch einen Kredit bekommen würden, wäre die Belastung enorm – auf längere Zeit. Davon rate ich entschieden ab – ihrer Gesundheit und Ihren Finanzen zu liebe.

Prüfen Sie folgende Möglichkeiten:

  • Teilzeitarbeit mit Teilzeitstudium?
  • Wo können Sie Ihre Kosten senken? Ein Mann entdeckte dabei, dass er Geld ausgab für Dinge, die er eigentlich gar nicht unbedingt brauchte. Wie kommen Sie unnötigen Ausgaben auf die Schliche? Sammeln Sie einfach mal alle Kassenzettel, auch für die kleinsten Beträge. Legen Sie die zu Hause vorläufig einfach einmal in einen Karton. Vermutlich realisieren Sie allein mit diesem Kassenzettelsammeln, wofür Sie Ihr Geld oft auch ganz unbewusst ausgeben. Und vermutlich wird sich Ihr Einkaufsverhalten schon allein dadurch mehr oder weniger automatisch und ohne Zwang nach und nach ändern – zu Ihren eigenen Gunsten. Vielleicht werden Sie schon nach wenigen Wochen erstaunt sein, wie viel Sie auf einmal sparen können.
  • Als alleinlebende Person WG-Modell prüfen (Mitbewohner bei jemand anderem oder jemand bei sich aufnehmen, um die Wohnkosten zu teilen), evtl. in eine günstigere Wohnung umziehen, die einen möglichst kurzen Weg zu Arbeit und/oder Studienplatz ermöglicht
  • Auto? Brauchen Sie es wirklich noch? Gibt es günstigere Möglichkeiten wie Carsharing oder Ausleihen von Freunden (Versicherungen überprüfen!)?
  • Versicherungen überprüfen: Was können Sie reduzieren? Welche brauchen Sie vielleicht (schon lange) gar nicht mehr? Haben Sie eine Versicherung für Ihre Altersvorsorge (Säule 3a-Versicherung)? Viele bieten hier die Möglichkeit einer „Prämienpause“ (so müssen Sie diese nicht gleich aufheben, sondern können diese reduziert weiterlaufen lassen; das kann sehr wichtig sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater nach den Möglichkeiten, bevor Sie eine Entscheidung treffen)
  • Wie viel Ersparnisse haben Sie? Was können Sie damit finanzieren? Vielleicht reichen diese für die Studiengebühren und damit zusammenhängende Kosten (Fachliteratur, Lehrmittel, usw.)?
  • Haben Sie eine Lebensversicherung, die Sie beleihen können (geht nur bei 3b-Lebensversicherungen, kostet dann allerdings Schuldzinsen) oder prüfen, ob man eine solche Versicherung auflösen kann (können meistens schon, nur ist das oft nicht sinnvoll, deshalb sorgfältig mit dem Berater abklären und besprechen!)
  • Unterstützung von Stiftungen (es gibt lebende oder verstorbene reiche Menschen, die über Stiftungen gezielt Menschen fördern und unterstützen wollen, die Hilfe brauchen und sonst keine Unterstützung finden)
  • Arbeitgeber, die für Quereinsteiger während der Ausbildung einen mehr oder weniger normalen Lohn zahlen (aktuell hört man das von SBB, Polizei, …)
  • Kann ein Berufsverband helfen?
  • Fragen Sie auch die vorgesehene Ausbildungseinrichtung nach Unterstützungsmöglichkeiten. Diese haben vielleicht Verbindungen zu hilfreichen Quellen
  • Reden Sie einmal mit einem potenziellem Arbeitgeber einfach ganz offen. Machen Sie ihm einen Vorschlag; erzählen Sie ihm, wie Sie sich das vorstellen könnten, was Sie bieten können, was Sie für Ihren Arbeitgeber für Vorteile sehen (zum Beispiel jemand, der durch die Ausbildung up to date ist und neueste Erkenntnisse in den Betrieb einbringen kann), und was Sie vom Arbeitgeber brauchen. Denken Sie über den gewohnten Rahmen hinaus – lassen Sie Ihre Fantasie laufen, träumen Sie ruhig.

„Mit Mut fangen die schönsten Geschichten an“,

lese ich da auf einem Spruchkärtli.

  • Von jemandem habe ich einmal vor längerer Zeit gehört, dass er nie eine Bewerbung geschrieben habe. Er sei bei seinem Wunscharbeitgeber vorbeigegangen und habe schlicht gesagt, dass sie ihn einstellen müssen. Da könnte ja jeder kommen, nicht wahr? Das macht aber nicht jeder.  „Wir haben keine Stelle frei“. „Die bringe ich mit. Sie brauchen mich, weil Ihrer Firma sonst mein Potenzial fehlt.“ Ganz schön mutig oder dreist. Warum nicht? Unfreundlich ist das nicht, respektlos auch nicht. Aber mutig.

Und wenn Sie dann an den Start Ihrer Weiterbildung gehen, überprüfen Sie noch folgende Sachen:

  • AHV-Beiträge (wenn Sie eine (Teilzeit-)anstellung gefunden haben, werden die Sozialversicherungen über diesen geregelt, allerdings sollten Sie mit Ihrem Finanzberater überprüfen, ob Sie für die Zeit Ihrer Weiterbildung vernünftig und passend abgesichert sind)
  • Sozialversicherungen (falls Sie ein zu tiefes oder gar kein Einkommen haben sollten)
  • private Versicherungen (Absicherung bei Unfall, Krankheit, je nach Lebenssituation auch Todesfall; nach Abschluss der Studienphase wieder an Ihre neue Situation anpassen. Das ist oft gar nicht so kostspielig, wie man vielleicht fürchtet, könnte aber existenzrettend sein).
  • Steuern: eventuell können Sie beim Steueramt eine Anpassung an Ihre aktuelle Situation verlangen. Fragen Sie auch nach, was für Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihre Kosten für die Umschulung oder Weiterbildung bei den Steuern abziehen können
  • Prämienverbilligung: Möglicherweise bekommen Sie wegen dem wesentlich tieferen Einkommen Anrecht auf Prämienverbilligung für Ihre Krankenkasse. Fragen Sie bei den entsprechenden Stellen nach (je nach Kanton). Ein Kantonswechsel kann Ihnen da einen Strich durch die erhoffte Hilfe machen. Oft müssen Sie 1 Jahr im Kanton wohnen, bevor Sie Prämienverbilligung erhalten. Auch das sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen.
  • Wenn Sie ein Vollzeitstudium ohne Erwerbseinkommen machen, müssen Sie darauf achten, dass Sie bei der AHV den Mindestbeitrag zahlen.
  • Möglicherweise haben Sie aus Ihrer Pensionskasse auch ein Altersguthaben, das jetzt irgendwo anders hin muss. Bei einer Teilzeitanstellung kann dieses Freizügigkeitsguthaben (Ihr Guthaben aus Ihrer bisherigen Pensionskasse) ganz oder teilweise in die neue Pensionskasse bei Ihrem neuen Arbeitgeber überwiesen werden. Möglicherweise kann dieser nicht alles übernehmen, dann geht der Rest auf ein Freizügigkeitskonto. Wenn Sie keine Anstellung haben, muss das ganze Freizügigkeitsguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Da lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob es hier für die Zeit Ihrer Weiterbildung wirklich zu 0% liegen soll, oder ob es Sinn macht, das rentabler anzulegen (lassen Sie sich da unbedingt vom Profi beraten).

Fazit: Vorsorge brauchen Sie nicht nur für später, sondern auch für die Gegenwart.

Ihr Finanzberater Vikor Pfister

Viktor Pfister, seriöser Finanzberater, Finanzberatung, Pfäffikon - Zürich

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